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§1 Die Wohnung darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Haustiere sind nur bedingt erlaubt. Sollten Haustiere mitgenommen werden, muss dieses dem Mietvermittler vorab mitgeteilt werden.
§2 Der Mieter hat die Gemeinschaftseinrichtungen und das Mietobjekt mit allen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die durch ihn, seine Mitreisenden oder seine Besucher entstanden sind, umgehend dem Mietvermittler zu melden und zu ersetzen. Dem Mieter obliegt die Beweispflicht, dass ihn und die ihn begleitenden Personen keine Schuld trifft. Er übernimmt die Haftung für deliktunfähige Kinder.
§3 Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung während seiner Mietzeit zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu halten, sowie die Hausordnung und die Bedienungsvorschriften der elektronischen Geräte einzuhalten.
§4 Bei Beendigung der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt und das Inventar in einem besenreinen Zustand an den Mietvermittler zu übergeben, d.h. die Mülleimer müssen geleert, die Betten abgezogen, das Geschirr abgewaschen und einsortiert sein. Grobe Verunreinigungen hat der Mieter zu entfernen. Bei übermäßiger Verschmutzung werden die zusätzlich entstandenen Mehrkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
§5 Der Mietvertrag ist mit Eingang des unterschriebenen Mietvertrages beim Mietvermittler bzw. bei Onlinebuchung durch die Bestätigung des Mietvermittlers gültig. Sollte aus Zeitgründen eine Unterzeichnung nicht mehr möglich sein, ist der Vertrag auch nach mündlicher Bestellung bzw. per E-Mail des Mieters und Zusage des Mietvermittlers gültig.
§6 Sollte die Wohnung durch vom Mietvermittler nicht beeinflussbare Ereignisse oder durch höhere Gewalt nicht an den Mieter übergeben werden können, besteht vom Mieter aus Anspruch auf Rückerstattung der von ihm bereits geleisteten Zahlungen. Anspruch auf Entschädigung oder ein Ausweichquartier bestehen nicht.
§7 Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizkosten etc. sind im Mietpreis enthalten, sofern sie normale Werte nicht übersteigen.
§8 Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Mietvermittler berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffelung zu berechnen:
bis zu 45 Tage vor Reiseantritt
20% des Mietpreises
vom 44 bis zum 30 Tag vor Reiseantritt 40% des
Mietpreises
vom 29 bis zum 22 Tag vor Reiseantritt 60% des
Mietpreises
vom 21 bis zum 4 Tag vor Reiseantritt 80%
des Mietpreises
ab dem 3 Tag vor Reiseantritt
100% des Mietpreises
Die Entschädigung wird nur für die Tage berechnet, in denen es dem Mietvermittler nicht möglich ist einen entsprechenden Ersatz für die Vermietung zu erreichen. In jedem Fall fallen 50,00? Stornogebühren an. Sollte der Mieter während des gebuchten Zeitraumes von der Buchung zurücktreten, behält der Mietvermittler den Gesamtbetrag ein.
§9 Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
§10 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Niebüll/Nordfriesland.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
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